Entdecken-Schmökern Was macht eigentlich das Eisenbahn-Bundesamt?

Will man verstehen, was das EBA eigentlich macht, so wühlt man sich durch feinstes Verwaltungs­- und Juristendeutsch. Wir versuchen, das mal aufzudröseln – auch wenn die Sprache zwiebacktrocken bleibt.

Das Eisenbahn­Bundesamt (EBA) ist eine Verwaltungsbehörde, die dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr untersteht. Sie hat Einfluss auf alle Belange der bundeseigenen Bahnbetriebe Deutschlands.

Die meisten der rund anderthalbtausend Beschäftigten des EBA haben ein abgeschlossenes Ingenieurs- oder Jurastudium, denn das Arbeitsfeld der Behörde befindet sich meist genau in der Überschneidung beider Bereiche – der Beurteilung dessen, was Bahnbetriebe von technischer Seite für Anforderungen haben, und dessen, was der gesetzliche Rahmen hergibt.

Das Aufgabengebiet ist dabei vielfältig, doch die Hauptaufgabe des EBA liegt in der Kontrolle – Planfeststellung für Betriebsanlagen, Zulassung von Fahrzeugen und Infrastruktur, Bewilligung von bundesweiten Fördermitteln, Umweltverträglichkeitsprüfung –, also der Kontrolle im Vorfeld. Außerdem  kontrolliert das EBA, ob der normale Bahnbetrieb regelkonform läuft – ob Umweltschutz, Sicherheit und Fahrgastrechte gewährleistet sind.

An das EBA ist außerdem das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) angegliedert, das Ressortforschung betreibt. Es beschäftigt sich vor allem mit der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit, der Umwelt und der nachhaltigen Mobilität des Bahnverkehrs, nimmt dabei wissenschaftliche, gesellschaftliche und politische  Aspekte eines Problems in den Blick und arbeitet praxisnah und problemorientiert. Das klingt wie Werbetext. Besser: Die Forschung des DZSF bildet die Grundlage für die Beratung der Politik. Die Politik führt wiederum zu Gesetzen, deren Umsetzung das EBA kontrolliert.

Für den gemeinsamen europäischen Eisenbahnraum gibt es wiederum eine eigene Behörde: Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) ist für gesamteuropäische Regelungen von Sicherheit und Interoperabilität zuständig. Sobald ein Zug die Grenze passiert – wie bei der RB26 zwischen Deutschland und Polen –, sorgt seit 2020 das ERA und nicht mehr das EBA dafür, dass die Fahrzeuge geprüft und zugelassen sind und den nationalen Anforderungen entsprechen.

Die Eisenbahn ist zurzeit eines der Verkehrsmittel, das der Umwelt am wenigsten schadet – daher soll das Streckennetz bekanntlich ausgebaut und für alle Bereiche des Transports attraktiver werden. Der Ausbau von bestehenden und die Wiederbelebung stillgelegter Strecken sorgen mancherorts für Unmut in der Bevölkerung, denn natürlich sind damit immer  auch Eingriffe in die bestehende und bekannte Umgebung verbunden. Um für größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen, setzt das EBA auf Transparenz und versucht, die Öffentlichkeit, soweit möglich, in die Planung einzubeziehen.

Auch für die Kontrolle des laufenden Bahnbetriebs spielen der Umweltschutz und insbesondere der Gewässerschutz eine wichtige Rolle, denn man operiert immer auch mit potenziell umweltgefährdenden Stoffen – wie dem Diesel bei Tankstellen für Schienenfahrzeuge oder Altölumfüllstellen, aber auch bei Pflanzenschutzmitteln für die Gleisanlagen.

Umweltschutz und Sicherheit sind eng miteinander verknüpft. Durch die Veränderung des Klimas wirken sich Extremwetterereignisse und deren Folgen unmittelbar auf den Bahnbetrieb aus: Hitze, Starkregen, Sturm, Böschungsbrände, umgefallene Bäume und Erdrutsche stellen ernste Risiken für das System Schiene dar – entsprechende Studien dazu laufen.

Als Fahrgast bemerkt man die Tätigkeiten des EBA meist (und hoffentlich!) nur indirekt.

 


Foto auf dieser Seite: NEB/Christian Bedeschinski