Aktuelles NEB Alle(s) in einem Zug: Hinweise zur Fahrradmitnahme
Ein gut ausgebautes Radwegenetz ermöglicht Radfahrern in Berlin und Brandenburg, viele Ziele mit Bahn und Rad zu erreichen – wie zum Beispiel den Arbeitsplatz. Und so mancher Ausflügler, den das warme Frühlingswetter trotz touristischer Beschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie nach draußen lockt, nimmt das Rad im Zug mit.
Vor allem an den Wochenenden führt dies nicht selten zu Gedränge und Ärger – nämlich dann, wenn mehr Ausflügler und Fahrräder unterwegs sind, als in einen Zug passen. Fahrzeuge und Fahrpläne auf den NEB-Strecken sind auf die Erfordernisse des werktäglichen Pendlerverkehrs ausgerichtet. Daher sind die Kapazitäten für Fahrräder in den Mehrzweckabteilen stark begrenzt. Zugleich gelten auch an Bord eines Zuges Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse aller eingehalten werden müssen.
Für ein entspanntes und rücksichtsvolles Miteinander im Zug bitten wir unsere Fahrgäste mit und ohne Fahrrad, die folgenden Hinweise zu beachten:
- Nehmen Sie Ihr Fahrrad nur dann mit, wenn dies unumgänglich ist. Vermeiden Sie im Hinblick auf die CoronaPandemie grundsätzlich alle nicht notwendigen Wege sowie Freizeitreisen jeder Art.
- Folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter. Diese entscheiden je nach Zugauslastung und Situation über die Mitnahme des Fahrrads.
- Halten Sie unbedingt alle Fluchtwege frei – Türen und Notausstiege müssen erreichbar bleiben. Fahrräder können ausschließlich in den gekennzeichneten Abteilen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt.
- Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben Vorrang. Sind alle Plätze belegt, nutzen Sie als Radfahrer bitte den nächsten Zug. Gemäß den Beförderungsbedingungen des VBB besteht kein Beförderungsanspruch für Fahrräder.
- Achten Sie darauf, dass auch andere noch Platz finden. Geben Sie Klappsitze im Mehrzweckabteil frei.
- Sichern Sie Ihr Fahrrad mit einem Spanngurt und nehmen Sie das Gepäck vom Rad. So steht Ihr Rad sicher und es bleibt mehr Platz für weitere Fahrräder.
- Vergessen Sie nicht, einen Fahrausweis für Ihr Fahrrad zu lösen.
Über die Regelungen zur Mitnahme von Fahrrädern und anderen Transportmitteln (wie z. B. orthopädischen Hilfsmitteln) informiert Sie unser Flyer Alle(s) in einem Zug (Klick zum Download). Bei Fragen können sich Fahrgäste jederzeit an unser Zugpersonal wenden.
Übrigens: An vielen Bahnhöfen und touristischen Zielen können Fahrräder ausgeliehen werden. Dies erspart die oft aufwändige Fahrradmitnahme im Zug. Bei vielen Anbietern muss die Abgabe nicht am Ausleihort stattfinden; auch für Gruppen sind nach Anmeldung zumeist Räder verfügbar. Wo Räder ausgeliehen werden können, erfährt man übrigens in der multi-mobilen Fahrinfo des VBB und in unserer Übersicht über Fahrradverleihe vor Ort.
Weitere Informationen finden Sie unter www.NEB.de/service/fahrradmitnahme.