Aktuelles VBB Details zum 9-Euro-Ticket

Mit dem 9-Euro-Ticket kann im Juni, Juli und August der Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland genutzt werden.

 

Das 9-Euro-Ticket ist auf der Zielgeraden – weitere Details stehen fest!

Nach der Ankündigung des 9-Euro-Tickets der Bundesregierung als Teil ihres zweiten Energieentlastungspakets haben ÖPNV-Branche und VBB-Verkehrsunternehmen unter Hochdruck Vorbereitungen getroffen. Nun stehen weitere Details fest. Das Ticket gilt ab 1. Juni 2022 für die drei Monate Juni, Juli und August. Es kostet neun Euro pro Monat und ist bundesweit für den gesamten öffentlichen Nahverkehr gültig. Abokund*innen müssen sich um nichts kümmern, die Verrechnung läuft automatisch. Auch für Jahreskartenkäufer*innen, Inhaber*innen von Semestertickets und weitere tarifliche Regelungen sind nun die Details geklärt.

 

Die wichtigsten Eckdaten des 9-Euro-Tickets: 

  • Geltungsbereich: bei der NEB und in ganz Deutschland im gesamten Nah- und Regionalverkehr (RB, RE, U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und z. T. Fähren) für die 2. Klasse | Das Ticket gilt nicht für den Fernverkehr (ICE, IC, ECE, auch nicht für Flixtrain/FLX oder andere Fernverkehrsanbieter (z. B. Flixbus, Eurolines))
     
  • Zeitraum: vom 1. bis 30 Juni bzw. 1. bis 31. Juli sowie 1. bis 31.August 2022 - jeweils ganztags | Gleitende Zeiträume sind nicht vorgesehen; das Ticket endet jeweils am Monatsende
     
  • Verfügbarkeit: unbegrenzt, verfügbare Stückzahl ist für den benannten Zeitraum | jeweils nur als einzelne Monatstickets erhältlich
     
  • Preis: je 9 Euro pro Monat und Person
     
  • Verkauf:
    • Start: ab dem 23.05.2022 flächendeckend im Verbundgebiet bei allen Verkehrsunternehmen
    • vor Ort: an allen VBB-Automaten sowie an den bekannten Kundenservice-Stellen der Verkehrsunternehmen, im Bus (jedoch nicht in Bussen der BVG), im Zug (dort wo keine Automaten und personenbedienten Schalter an den Zugstiegsbahnhöfen zur Verfügung stehen)
    • per Handy: über die VBB-App Bus & Bahn, die BVG-Apps sowie die DB Navigator App
       

  • Identifikation: erfolgt durch das Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises, das bei Fahrausweisüberprüfungen vorgezeigt werden muss

 

So profitieren VBB-Abonnent*innen vom 9-Euro-Ticket

Grundsätzlich partizipieren alle Inhaber*innen von VBB-Abonnements automatisch an der Aktion „9-Euro-Ticket“. Dazu zählen Inhaber*innen von:

  • Abonnements der VBB-Umweltkarten mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • Abonnements für Ausbildung und Schüler*innen (inklusive Schülerticket Potsdam) mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • Schüler-Fahrausweise im Land Brandenburg
  • VBB-Abo Azubi mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • Abonnements von 8-/9-/10-Uhr-Karten mit monatlicher und jährlicher Abbuchung ( gelten im Aktionszeitraum ganztägig)
  • VBB-Abo 65plus mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • VBB-Abo 65vorOrt
  • VBB-Firmentickets (mit und ohne Arbeitgeberzuschuss) mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • Semestertickets Berlin und Brandenburg
  • Schülerticket Berlin AB
     

Alle Abonnent*innen können sich zurücklehnen. Sie selbst brauchen nichts zu unternehmen und können ihr Abonnement während des Aktionszeitraums bundesweit und ganztägig im ÖPNV nutzen. Es werden automatisch Reduzierungen bei bestehenden Abos vorgenommen, so dass nur die neun Euro pro Monat anfallen. Es gelten weiterhin die tariflichen Regelungen zu Übertragbarkeit und Mitnahme innerhalb des regulären räumlichen Geltungsbereichs des VBB-Abonnements, des Firmentickets, des Semestertickets sowie der Jahreskarten in Barzahlung.
 

Ob für Abokund*innen die VBB-Tarifbestimmungen hinsichtlich der Fernverkehrs-Anerkennung gelten, befindet sich zurzeit noch in abschließender Klärung.
 

Außerhalb des VBB-Verbundgebietes gilt das 9-Euro-Ticket dann automatisch als Fahrschein der 2. Klasse ohne erweiterte Regelungen.
Die VBB-fahrCard gilt als Fahrtberechtigung und wird deutschlandweit anerkannt.
 

Inhaber*innen von Semestertickets können ebenfalls an der Aktion „9-Euro-Ticket“ teilnehmen.

 

Was es für Gelegenheitskund*innen zu beachten gilt – clever nutzen!

Die „9-Euro-Ticket“ Monatskarte ist personenbezogen! Jede Person ab sechs Jahren (jüngere Kinder fahren kostenlos) muss das Aktionsticket auf seinen oder ihren Namen und für jeden einzelnen Monat erwerben. Damit können dann Regionalbahnen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und z.T. Fähren in ganz Deutschland genutzt werden. Das 9-Euro-Ticket gilt generell nicht im Fernverkehr: ICE, IC, EC, RJ, FlixTrain, FlixBus und ECE können nicht benutzt werden. Fernverkehrsverbindungen im VBB-Gebiet, die bereits für den VBB-Tarif freigegeben sind, können von Inhaber*innen von VBB-Abonnements, Semestertickets und Jahreskarten in Barzahlung genutzt werden, sofern das Abonnement, Semesterticket bzw. die Jahreskarte den entsprechenden räumlichen Gültigkeitsbereich beinhaltet. Fernverkehrsverbindungen im VBB, die bereits für den VBB-Tarif freigegeben sind, können auch von Inhaber*innen von Fahrausweisen des regulären VBB-Tarifs genutzt werden.


Sonderverkehre und alternative Bedienformen bzw. Bedarfsverkehre sind ggf. ausgenommen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen vor Ort.


Gegen Aufpreis bzw. Zuschlag (Erwerb einer Übergangskarte zur Benutzung der 1. Wagenklasse) ist die Nutzung der 1. Klasse innerhalb der räumlichen Gültigkeit des bestehenden Abonnement- bzw. Jahreskarten-Produktes im VBB unverändert möglich. Außerhalb der räumlichen Gültigkeit des bestehenden Abonnement- bzw. Jahreskarten-Produktes ist die Nutzung der 1. Klasse auch gegen Aufpreis nicht möglich.


Der Kauf ist vorab möglich, aber die Tickets sind erst ab dem 1. Juni jeweils für einen Monat gültig, die Aktion endet am 31. August. Vor dem Erwerb von gleitenden Zeitkarten ist deren Gültigkeitszeitraum zu beachten, um gleich ab dem 1. Juni voll vom 9-Euro-Ticket zu profitieren. Bereits genutzte Fahrausweise sind in dem Aktionszeitraum von einer Teilerstattung ausgenommen
 

Es handelt sich bei dem 9-Euro-Ticket um ein Monatsticket, das jeweils für Juni, Juli und August 2022 zu haben ist. Es müssen also drei Tickets gekauft werden, um den gesamten Zeitraum auszuschöpfen.
Ein gekauftes Ticket wird auch nicht automatisch in ein Abonnement umgewandelt, es entstehen dadurch keine Folgekosten.
 

Das 9-Euro-Ticket gilt nur für die Person, für die es ausgestellt wurde. Es können Kinder unter sechs Jahren, ein Kinderwagen und Gepäck kostenfrei mitgenommen werden. Weitere Personen, Hunde oder Fahrräder können auf diesem Ticket nicht kostenfrei mitgenommen werden. Ein Übergang in die 1. Klasse mit der „9-Euro-Ticket“ Monatskarte ist nicht möglich.

 

Wo und wie kaufen?

Das Aktionsticket ist an personenbedienten Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, in Kundenzentren sowie bei Agenturen erhältlich. Ebenfalls lässt es sich an VBB-Fahrausweisautomaten, als Handyticket und direkt beim Fahrpersonal im Bus (jedoch nicht in Bussen der BVG) erwerben. Der Erwerb ist auch im Zug möglich, wenn am Zustiegsbahnhof kein Fahrausweisautomat und keine geöffnete, personalbediente Verkaufsstelle vorhanden ist.
ACHTUNG: Die Vertriebsmöglichkeiten können zwischen den einzelnen Verkehrsunternehmen variieren. Das 9-Euro-Ticket in Papierform ist nur gültig, wenn der Vor- und Zuname des Reisenden eingetragen ist. Beim Kauf als Handyticket gelten die Bestimmungen des VBB-Tarifs.

 

Regelungen zur Erstattung

VBB-Abonnent*innen wird die Differenz ihres Abonnement-Preises zu den neun Euro pro Monat automatisch kompensiert. Jahreskartenkäufer*innen werden gebeten, die Wertabschnitte für die Aktionsmonate Juni bis August regulär im Rahmen der Aktion zu nutzen und diese Wertabschnitte im Nachgang beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen. Anschließend erfolgt auch hier eine Erstattung. Studierende haben bereits mit ihrer Rückmeldung zum Semester die Semestertickets bezahlt. Die Erstattung erfolgt nach dem Aktionszeitraum ab September. Auch werden die Zusatztickets zum Semesterticket erstattet. Die Erstattung des anteiligen Betrages für im Aktionszeitraum genutzte Zusatztickets zum Semesterticket Berlin in Höhe von 3/6tel des Abbuchungsbetrages erfolgt Anfang September 2022 nach dem Ende des Aktionszeitraums.

Ausgenommen von Erstattungen sind gleitende Monatskarten bzw. schon genutzte Zeitkarten. Eine im Verlauf des Mais gekaufte und in den Juni hineingleitende Zeitkarte kann nicht anteilig erstattet werden. Auch für Inhaber*innen des Berliner Schülertickets AB erfolgt keine Erstattung, da aufgrund des Zuschusses des Landes Berlin kein eigener Kostenbeitrag für den Fahrschein geleistet wird.

 

Sommer im VBB-Land, Baustellen und Kapazitäten: das gibt es zu beachten

Der Aktionszeitraum des 9-Euro-Tickets fällt in die Sommerferien, die zur Entlastung der Pendler*innen regelmäßig verschiedene Baumaßnahmen im Streckennetz umfassen. Diese Baumaßnahmen sind langfristig von den Infrastrukturunternehmen geplant und können nicht kurzfristig adaptiert werden. Wir bitten deshalb alle Teilnehmer*innen an der Aktion „9-Euro-Ticket“, sich im Vorhinein über Reiserouten zu informieren und flexibel zu sein. Geplante Baumaßnahmen werden vorab in den Informationsmedien der Verkehrsunternehmen und des VBB sowie in der VBB-Fahrinfo hinterlegt.
 

Es wird während des Aktionszeitraum empfohlen, auf die Mitnahme des eigenen Fahrrads insbesondere im Ausflugsverkehr, aber auch, wenn möglich, im Berufsverkehr zu verzichten und am Zielort auf die vielzähligen Verleiher vor Ort zurückzugreifen. Es wird außerdem empfohlen außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu reisen.

 

Detaillierte und umfangreiche Antworten zu allen Fragen bezüglich des 9-Euro-Tickets sind hier übersichtlich aufgelistet:

www.vbb.de/9-Euro-Ticket

 

Hier geht es zur Presse-Meldung des VBB vom 06.05.2022.