Alle(s) in einem Zug - von Rad bis Rolli

Ein gut ausgebautes Radwegenetz ermöglicht Radfahrern in Berlin und Brandenburg, viele Ziele mit Bahn und Rad zu erreichen. Doch nicht nur Radfahrer, auch andere Fahrgäste sind mit verschiedenen Transportmitteln unterwegs - wie Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen. Daher sind die Kapazitäten für Fahrräder in den Mehrzweckabteilen begrenzt. Mit ein paar Tipps und Hinweisen kann das entspannte Miteinander im Zug gelingen - und jeder einen Platz finden.

Alles Wissenswerte rund um die Fahrradmitnahme im Zug, Hinweise und Regeln sowie Ausnahmen für orthopädische Hilfsmittel finden Sie in unserem Flyer Alle(s) in einem Zug.

Auch der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) gibt auf seiner Webseite ausführliche Informationen, Tipps und Regeln für Radfahrer im ÖPNV.

Eins für alle - unser Mehrzweckabteil

Ob mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Fahrrad – in unserem Mehrzweckabteil sollen alle ihren Platz finden.

Um das Miteinander von Fahrgästen mit und ohne weitere Transportmittel reibungslos zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

Mehr Platz durch Rücksichtnahme
Achten Sie bitte darauf, dass auch andere noch Platz finden. Klappsitze bitte freigeben bzw. hochklappen.
Radfahrer: Insbesondere die Mitnahme von Fahrrädern erfordert gegenseitige Rücksicht. 

Damit der Platz optimal genutzt werden kann, nehmen Sie Gepäck bitte vom Rad. Für die Sicherung und Beaufsichtigung des Fahrrads ist der Fahrgast selbst verantwortlich.

Fluchtwege freihalten
Halten Sie unbedingt alle Fluchtwege frei. Türen und Notausstiege müssen erreichbar bleiben. Fahrräder können ausschließlich in den gekennzeichneten Abteilen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt.

Rollis und Kinder zuerst
Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben Vorrang. Sind alle Plätze belegt, nutzen Sie als Radfahrer bitte den nächsten Zug (laut VBB-Tarif besteht kein Beförderungsanspruch für Fahrräder).

Anweisungen beachten
Bitte folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter. Diese entscheiden je nach Zugauslastung und Situation über die Mitnahme.
 

 

Tickets und Tarife für Fahrradfahrer

Die Mitnahme von Fahrrädern ist laut den geltenden Tarifbestimmungen entgeltpflichtig. Ein Fahrradticket ist als Einzelfahrkarte, Tageskarte oder Monatsticket erhältlich. Informationen rund um Tickets und Tarife für Fahrradfahrer finden Sie auf der Website des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB).

Sind E-Tretroller (unter 500 Watt) nicht zusammengeklappt, ist ebenfalls eine Fahrradkarte erforderlich.

Die unentgeltliche Fahrradmitnahme gilt für Schülerfahrausweise, welche ausschließlich für die Tarifbereiche Berlin, Frankfurt und Potsdam gelten. Wenn Sie ein VBB-Semesterticket besitzen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Hochschule, ob Sie Ihr Fahrrad unentgeltlich mitnehmen dürfen.

Kleinkindfahrräder mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll, vollständig zusammengeklappte Fahrräder sowie vollständig zusammengeklappte (E-)Roller gelten als Handgepäck und sind nicht entgeltpflichtig.

 

 

Die Alternative: ein Rad am Zielort ausleihen

An vielen Bahnhöfen und touristischen Zielen können Fahrräder direkt vor Ort ausgeliehen werden. Dies erspart die oft aufwändige Fahrradmitnahme im Zug. Bei vielen Anbietern muss die Abgabe nicht am Ausleihort stattfinden und auch für Gruppen sind nach Anmeldung zumeist Räder verfügbar. An welchen Haltepunkten der NEB-Linien Sie Räder ausleihen können, erfahren Sie in unserer Übersicht über Fahrradverleihe vor Ort oder in der multi-mobilen Fahrplanauskunft des VBB

 

 

Fahrradmitnahme im Zug © NEB/L. Ganssmann
Mehr Platz durch Rücksichtnahme im Mehrzweckabteil - für ein entspanntes Miteinander im Zug. Foto © NEB/L. Ganssmann


Fahrradmitnahme im Zug © NEB/L. Ganssmann
Sichern Sie Ihr Rad im Zug, zum Beispiel durch Spanngurte. Foto © NEB/L. Ganssmann