Ab dem 29. Juli 2009 gelten – gesetzlich verbrieft – in ganz Deutschland einheitliche Fahrgastrechte für Bahnfahrer. Selbstverständlich auch bei der NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB).
In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen bei Zugverspätungen, Ausfall von Zügen und Versäumnis von Anschlusszügen zusammengefasst. Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge, von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen oder Busse fallen nicht hierunter. Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d. h. Schadensursache und Schadenswirkung (z. B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr liegen.
Die Fahrgastrechte sind Bestandteil der VBB-Beförderungsbedingungen, die in den Zügen der NEB Betriebsgesellschaft mbH gelten (§ 17 der VBB-Beförderungsbedingungen).
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
Bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs werden insgesamt max. 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. (Im Sinne des Fahrgastrechtegesetzes ist eine Zeitkarte eine für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten gültige Fahrkarte, die es dem berechtigten Inhaber erlaubt, auf einer bestimmten Strecke oder in einem bestimmten Netz während eines festgelegten Zeitraums mit der Eisenbahn zu reisen.)
Entschädigungsbeträge unter 4 EUR werden nicht ausgezahlt.
Reichen Sie deshalb bitte Verspätungsfälle bei Wochen- oder Monatskarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.
Schönes-Wochenende-Ticket und Länder-Tickets (z. B. Brandenburg-Berlin-Ticket) sind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mind. 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis max. 80 EUR erstattet.
Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Stellt Ihnen die Eisenbahn die Leistung zur Verfügung, hat diese grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet. Stellt Ihnen die Eisenbahn eine Übernachtung zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten vollständig anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten das Formular beim Servicepersonal im Zug, auf Anfrage am NEB-Kundentelefon unter 030 396011-344 oder als Online-Formular unter www.fahrgastrechte.info.
Sie können Ihre Entschädigungsansprüche geltend machen:
In allen Fällen beim Servicecenter Fahrgastrechte, z. B. wenn Sie
Bei dem Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen ist oder verspätet war, wenn es sich bei der Fahrt nicht um eine Reisekette aus mehreren Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen gehandelt hat. Eine Übersicht der Eisenbahnunternehmen finden Sie im Internet unter www.fahrgastrechte.info.
Die Entschädigung bzw. Erstattung erhalten Sie je nach Wunsch in Form einer Überweisung oder als Gutschein. Bitte beachten Sie, dass die Einlösung von Gutscheinen nur bei der Deutschen Bahn AG möglich ist.
Gleichzeitige Entschädigung und Erstattung ist nicht möglich.
Die Eisenbahnunternehmen haften nicht bei:
Dritte sind jedoch nicht das Eisenbahninfrastrukturunternehmen (z.B. DB Netz) oder andere Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. DB Regio, ODEG), die die gleiche Infrastruktur nutzen.
Sollten Sie Einwände gegen Entschädigungsentscheidungen haben, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an die Stelle, die die Entschädigungsentscheidung getroffen hat.
Beschwerden gegen Entscheidungen des Servicecenters Fahrgastrechte richten Sie bitte an das Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen oder verspätet war. Das gleiche gilt für Anfragen und Beschwerden allgemeiner Art.
Adressen von Schlichtungsstellen zum Thema Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter www.fahrgastrechte.info und www.busse-bahnen.de.
Nationale Durchsetzungsstellen für die neuen Fahrgastrechte sind die Eisenbahnaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie das Eisenbahnbundesamt.
Niederbarnimer Eisenbahn AG / NEB Betriebsgesellschaft mbH - Georgenstraße 22 - 10117 Berlin - Deutschland